NIS2-Umsetzung — der technische Nachweis, sauber dokumentiert.
Ob Sie direkt unter NIS2 fallen oder als Zulieferer eines pflichtigen Großkunden plötzlich Nachweise vorlegen sollen: Wir liefern den technischen Teil — Pentest, Härtung, Monitoring — als Report, der als Beleg für Ihre Sicherheitsmaßnahmen dient.
Die NIS2-Richtlinie der EU verpflichtet bestimmte Unternehmen zu Risikomanagement und Meldepflichten in der Cybersicherheit. Direkt betroffen sind vor allem größere Betriebe aus definierten Sektoren — aber auch kleinere Zulieferer geraten zunehmend in den Sog: Wenn Ihr Großkunde selbst NIS2-pflichtig ist, reicht er die Anforderung oft über die Lieferkette an Sie weiter, meist in Form eines Fragebogens oder eines geforderten Nachweises. Unsicher, ob das auf Sie zutrifft? Der Ratgeber Bin ich betroffen? ordnet das ohne Umwege ein.
Wichtig für die NIS2 Umsetzung in Ihrer IT: Wir sind Sicherheitsdienstleister, keine Anwaltskanzlei und keine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Was wir liefern, ist der technische Baustein — Schwachstellenanalyse, Penetrationstest, Härtung und laufendes Monitoring mit einem dokumentierten Report, der in der Regel als Nachweis der ergriffenen technischen Sicherheitsmaßnahmen dienen kann. Die organisatorische und rechtliche Seite — Risikomanagement-Prozesse, Meldewege, Governance — gehört in die Hände spezialisierter Berater:innen oder Anwält:innen.
Was NIS2 verlangt — und was nicht unser Teil ist
NIS2 fordert unter anderem Risikoanalysen, Vorfallmeldungen an die zuständige Behörde, Lieferketten-Sicherheit und die Haftung der Geschäftsleitung für angemessene Maßnahmen. Das ist zu großen Teilen organisatorisch und juristisch — wer meldet wann was an wen, welche Fristen gelten, wie das Risikomanagement dokumentiert wird. Dafür braucht es spezialisierte Rechtsberatung, keine Sicherheitsfirma.
Unser Teil ist der technische Unterbau, ohne den jede organisatorische Maßnahme auf Papier bleibt: Wissen, wo die echten Schwachstellen liegen, sie schließen und laufend prüfen, dass sie geschlossen bleiben. Das dokumentieren wir so, dass der Report als belastbarer technischer Nachweis dienen kann — gegenüber Prüfern, Versicherern oder dem Großkunden, der ihn über die Lieferkette einfordert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine förmliche Zertifizierung, aber er zeigt schwarz auf weiß, was technisch getan wurde.
Unser technischer Beitrag
Vier Bausteine, die zusammen den technischen Nachweis tragen — einzeln buchbar oder als laufendes Paket:
Schwachstellenanalyse
Systematischer Scan der Angriffsfläche als Bestandsaufnahme — Grundlage für jede weitere Priorisierung.
Penetrationstest
Manuell verifizierter Angriff auf die eigenen Systeme, siehe Penetrationstest — zeigt, was real ausnutzbar ist.
Härtung
Behebung der gefundenen Lücken: Konfiguration, Zugänge, Patch-Stand, Transport- und Header-Sicherheit.
Laufendes Monitoring
Kontinuierliche Überwachung statt Einmal-Snapshot, siehe Monitoring — für einen Nachweis, der auch in sechs Monaten noch trägt.
Weg zum Nachweis
- 01
Einordnung
Wir klären mit Ihnen kurz, ob und wie NIS2 Sie betrifft — direkt oder über einen Großkunden — und was der Nachweis leisten muss.
- 02
Schwachstellenanalyse
Breite Bestandsaufnahme der Angriffsfläche: Systeme, Dienste, exponierte Punkte.
- 03
Penetrationstest
Manuelle Verifikation der relevanten Funde — echte Ausnutzbarkeit statt Scanner-Alarm.
- 04
Härtung
Schließen der bestätigten Lücken, auf Wunsch durch uns, mit anschließendem Re-Test.
- 05
Report & laufendes Monitoring
Dokumentierter Report als technischer Nachweis, plus Monitoring, das den Stand aktuell hält.
Gut zu wissen.
Bin ich von NIS2 betroffen?
Das hängt von Sektor, Größe und Lieferketten-Position ab. Viele kleinere Betriebe werden nicht direkt, sondern über einen NIS2-pflichtigen Großkunden verpflichtet, Nachweise vorzulegen. Details und eine erste Einordnung im Ratgeber zur NIS2-Betroffenheit.
Gibt es eine NIS2-Zertifizierung?
Nein. Es gibt keine NIS2-Zertifizierung im klassischen Sinn, und wir sind keine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Wir liefern den technischen Nachweis der ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen — Pentest, Härtung, Monitoring, dokumentiert im Report.
Ersetzt der Report eine Rechtsberatung?
Nein. Unser Report deckt die technische Seite ab. Risikomanagement-Prozesse, Meldepflichten und die rechtliche Bewertung Ihrer NIS2-Pflicht gehören in die Hände einer spezialisierten Kanzlei oder Beratung.
Wie hängt NIS2 mit IT-Grundschutz zusammen?
Der IT-Grundschutz des BSI liefert einen methodischen Rahmen für Risikomanagement, den viele NIS2-Betroffene zur Orientierung nutzen. Wir sind kein Grundschutz-Auditor, decken aber die technischen Maßnahmen ab, die ein solches Rahmenwerk in der Praxis verlangt.
Was, wenn mein Großkunde einen Nachweis fordert, ich aber nicht direkt betroffen bin?
Genau dieser Fall ist häufig: Der Nachweis kommt über die Lieferkette. Wir bauen Ihnen den technischen Teil — Test, Härtung, Monitoring, Report —, den Sie dann vorlegen können.
Nachweis statt Behauptung
Erzählen Sie uns kurz Ihre Ausgangslage — wir sagen ehrlich, welcher technische Nachweis für Sie sinnvoll ist.
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